Detektivarbeit in der Dokusoap und in der Wirklichkeit

Vor einiger Zeit hatte ich hier in Aachen die Gelegenheit, mir einige Vorträge über Morde und Mordermittlung anzuhören. Unter anderem berichtete ein Detektiv über seine Arbeit. Grundsätzlich kann in Deutschland jeder Mensch eine Detektei eröffnen. Es braucht lediglich einen Gewerbeschein. Die meisten haben natürlich schon vorher Erfahrungen in der Ermittlungsarbeit gemacht, z.B. bei der Polizei.
Die Befugnisse von Detektiven und Detektivinnen sind sehr eng gesteckt, denn jede Ermittlung ist ein Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen. Und das will gut überlegt sein, denn andernfalls riskieren Detektive eine Anzeige. Außerdem sind Beweise, die unrechtmäßig gesammelt werden vor Gericht nicht verwertbar, auch wenn das in manchen Detektivsoaps anders wirkt.

Was ist erlaubt und was nicht?

In den diversen Soaps verschafft sich ein Detektiv unter einem Vorwand Zutritt zu einer fremden Wohnung oder einem Büro und bringt dort eine Wanze an.
Erlaubt?
Nein. Das ist ein unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre, und die ist unserem Staat (noch) heilig. Nur die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen gegen dieses Gebot verstoßen. Auch Richtmikrofone, die durch ein offenes Fenster geschoben werden, um Gespräche zu belauschen, sind verboten.

Der Detektiv sitzt im Auto und wartet auf sein Opfer. Sobald es auftaucht und ein Haus betritt, fotografiert er durch das Fenster und erwischt sein Opfer beim Seitensprung.
Erlaubt?
Natürlich nicht. Denn auch das ist ein massiver Eingriff in die Privatssphäre.

Im Prinzip kann man festhalten, dass es nur erlaubt ist, Personen im öffentlichen Raum zu observieren. Dazu zählen belauschen von Gesprächen, Fotos oder Filme auf der Straße zu machen oder Verfolgungen mit dem Auto.
Haben Sie schon einmal Erfahrungen mit Detektivarbeit gemacht? Kennen Sie vielleicht persönlich eine Detektivin? Schreiben Sie es mir gerne in einem Kommentar.

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